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Gilles Brugger erstellt, beurkundet und beglaubigt grundsätzlich sämtliche öffentliche Urkunden und Beglaubigungen, die im Kanton St. Gallen möglich sind. Die Urkunden haben ungeachtet des Wohnsitzes der Urkundsparteien Geltung.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden folgende Rechtsgebiete:

  • Ehe- und Erbrecht:
    • Erstellung/Änderung und Beurkundung von Eheverträgen bzw. Vermögensverträgen bei Partnerschaften nach PartG
    • Erstellung/Änderung und Beurkundung von Erbverträgen
    • Erstellung/Änderung und Beurkundung von öffentlichen Testamenten
  • Vorsorge:
    • Erstellung/Änderung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen
    • Erstellung/Änderung und Beurkundung von Patientenverfügungen
  • Handelsrecht:
    • Gründung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft (AG)
    • Gründung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Beglaubigungen:
    • Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens
    • Beglaubigung einer Kopie, eines Auszugs oder einer Abschrift
    • Beglaubigung des Datums

Die Preise für Beurkundungen setzen sich grundsätzlich wie folgt zusammen: Die für ein solches Rechtsgeschäft notwendige Zeit für die Beratung der Mandantschaft und Erstellung der Urkunde wird nach dem ordentlichen Ansatz von CHF 250.00 pro Stunde zzgl. MWSt. veranschlagt. Für die nachfolgende Beurkundung wird eine pauschale Beurkundungsgebühr gemäss untenstehender Preisliste berechnet.

Bei einer umfassenden Vorsorgeplanung (Ehevertrag / Vermögensvertrag / Konkubinatsvertrag, erbrechtliche Regelung, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) für ein Ehepaar, eingetragene Partner oder ein Konkubinatspaar können Pauschalen vereinbart werden.

Beglaubigungen werden demgegenüber, vorbehaltlich besonderer Aufwendungen, immer nach einer festen Pauschale gemäss untenstehender Preisliste abgerechnet.

Preisliste für Notariatsdienstleistungen

Auch bei den Beurkundungen wird dem Geschäftsmotto «Flexibilität als höchstes Gut» Rechnung getragen. So sind Beurkundungen auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten oder an einem frei wählbaren Ort im Kanton St. Gallen möglich.